Verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen

Die Europäische Kommission plant Unternehmen zur Veröffentlichung von Informationen über Nachhaltigkeit in ihren Geschäftstätigkeiten zu verpflichten. Hierfür wurde im April 2021 der Entwurf einer „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) vorgelegt und soll voraussichtlich zum Juni 2022 finalisiert werden. Er soll ab dem 01.01.2024 verbindlich für das Geschäftsjahr 2023 werden.
 
Mit der neuen EU-Richtlinie sollen die bisherigen Offenlegungspflichten von Unternehmen erweitert werden, unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsthemen, sofern diese „wesentlich“ für ihr Geschäftsergebnis und/oder aus ökologischen oder sozialen Gründen „wesentlich“ sind.
 
Betroffen sind demnach:
 
  • alle großen Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen
     
    • mehr als 250 Mitarbeiter
    • eine Bilanzsumme größer als 20 Mio.
    • ein Umsatz  größer als 40 Mio. EUR
       
  • alle an der Börse gelisteten kleinen und mittleren Unternehmen (mit Ausnahme von Kleinstunternehmen).
 
Konzerntöchter müssen nicht berichten, wenn die Berichtserstattung auf Konzernebene erfolgt. Der Aufwand für eine erste Berichtserstattung ist nicht zu unterschätzen und sollte deshalb gut vorbereitet werden. Das Thema Nachhaltigkeit wird zunehmend entscheidend für die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit eines Unternehmens. EU-weit wird derzeit für eine bessere Vergleichbarkeit in der Berichterstattung an einem einheitlichen Standard gearbeitet, der sich an die GRI-Standards anlehnt.

 

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