BAFA veröffentlicht aktualisiertes Merkblatt zum EnEfG

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat zum 1. Oktober 2025 das Merkblatt zum Energieeffizienzgesetz (EnEfG) überarbeitet. Die Aktualisierung bringt vor allem konkrete Änderungen bei Stichprobenprüfungen und Umsetzungsplänen mit sich. Anpassungen wurden außerdem in das Merkblatt für Energieaudits sowie in die Ausfüllhilfe für das elektronische Rückmeldeformular integriert.

Wichtige Neuerungen im Überblick

  • Veröffentlichungspflicht: Gilt künftig nur noch für wirtschaftliche Maßnahmen.
  • Definition der Wirtschaftlichkeit: Eine Maßnahme gilt als wirtschaftlich, wenn der Kapitalwert spätestens nach 50 % der Nutzungsdauer positiv wird.
  • Bewertungsgrundlage: Maßgeblich ist der wahrscheinlichste Fall der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung nach DIN 17463.
  • Stichprobenprüfung: Auch nicht umgesetzte Maßnahmen können geprüft werden. Der Fokus liegt dabei auf nicht wirtschaftlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass alle wirtschaftlichen Maßnahmen im Umsetzungsplan berücksichtigt wurden.
  • Erleichterungen: Unternehmen mit einem durchschnittlichen Gesamtenergieverbrauch unter 2,5 GWh pro Jahr sind künftig von der Pflicht zur Erstellung und Veröffentlichung eines Umsetzungsplans befreit (§ 9 EnEfG).

Prüfung der Umsetzungspläne

Die Vollständigkeit und Richtigkeit der Umsetzungspläne müssen durch unabhängige Dritte bestätigt werden. Dabei gilt: Personen oder Unternehmen, die Energieeffizienzmaßnahmen bewertet haben, dürfen nicht gleichzeitig die Bestätigung der Pläne vornehmen.

Die externe Prüfung umfasst:

  • Wirtschaftlichkeitsbewertung gemäß DIN EN 17463
  • Plausibilitätsprüfung der Wirtschaftlichkeitsbewertung
  • Überprüfung der Aufnahme wirtschaftlicher Maßnahmen in den Umsetzungsplan

 

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