Die Wärmeversorgung ist ein zentraler Baustein für die Energiewende und den Klimaschutz. Rund die Hälfte des Endenergieverbrauchs in Deutschland entfällt auf die Bereitstellung von Wärme für Gebäude, Industrie und Gewerbe. Um die Treibhausgasemissionen in diesem Sektor zu senken, müssen fossile Energieträger wie Erdgas, Heizöl oder Kohle durch erneuerbare Energien wie Sonne, Wind, Biomasse oder Umweltwärme ersetzt werden.
Nach langwierigen Diskussionen und Verhandlungen soll der finale Gesetzentwurf zur GEG-Novelle durch den Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Mit dem neuen GEG – das sogenannte Heizungsgesetz – soll der Klimaschutz im Gebäudebereich vorangebracht werden. Im Kern wird darin geregelt, dass künftig jede neu eingebaute Heizung (in Neubau und Bestandsgebäuden, Wohn- und Nichtwohngebäude) mit mindestens 65% Erneuerbarer Energie betrieben werden soll. Für die Umrüstung sollen Übergangsfristen gelten, die vor allem abhängig sind von der Erstellung kommunaler Wärmepläne.
Die Bundesregierung hat sich auf ein neues Förderkonzept zum erneuerbaren Heizen in Anlehnung an die bisherige „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ geeinigt. Die neuen gesetzlichen Anforderungen und die Berücksichtigung von Härtefällen erforderten eine Anpassung der bestehenden Förderstrukturen.
Zum 1. Januar 2023 gab es wieder neue Anpassungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Daraus ergeben sich nachfolgende Änderungen
Vor dem Hintergrund der aktuellen Energie- und Klimakrise sieht sich die Bundesregierung veranlasst, die Sanierungsförderung für Gebäude neu zu strukturieren. Durch die große Nachfrage leeren sich die Fördertöpfe sehr schnell. Deshalb bekommt der einzelne Antragsteller künftig etwas weniger Förderung als vorher, dafür können mehr Menschen mit Unterstützung rechnen. Durch die derzeit hohen Energiekosten steigt die Rentabilität von Sanierungsmaßnahmen ohnehin, die Umstellung der Förderung soll die Kontinuität sicherstellen.
Dazu treten eine Reihe von Änderungen in den Förderbedingungen zu abgestuften Zeitpunkten statt, beginnend mit dem 28.07.2022.
Am 13.07.2022 haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) ein Sofortprogramm mit Klimaschutzmaßnahmen für den Gebäudesektor vorgelegt. Die Notwendigkeit dieses Programms resultiert aus der Überschreitung der zulässigen Jahresemissionsmengen im Gebäudesektor, die durch das Umweltbundesamt (UBA) im Frühjahr 2022 festgestellt wurde.
Von den geplanten Maßnahmen werden sowohl private Haushalte als auch Unternehmen und Kommunen betroffen sein.
Die Sanierungsförderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) startete am 22.02.2022 wieder. Damit können ab sofort neue Anträge bei der KfW für Sanierung von energieeffizienten Gebäuden und Einzelmaßnahmen gestellt werden.
Mit Wirkung zum 24.01.2022 wurde die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW mit einem vorläufigen Programmstopp belegt. Diese Entscheidung wurde vom Vorstand der KfW und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) getroffen.
Die Europäische Kommission plant Unternehmen zur Veröffentlichung von Informationen über Nachhaltigkeit in ihren Geschäftstätigkeiten zu verpflichten. Hierfür wurde im April 2021 der Entwurf einer „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) vorgelegt und soll voraussichtlich zum Juni 2022 finalisiert werden. Er soll ab dem 01.01.2024 verbindlich für das Geschäftsjahr 2023 werden.
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurden die unterschiedlichen Bundesförderprogramme für die energetische Gebäudeförderung zusammengeführt und vereinfacht. Seit Januar 2021 konnten Anträge für energetische Einzelmaßnahmen gestellt werden, seit 01. Juli 2021 nun auch für ganze Gebäude (Neubau oder Sanierung).
Die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD 2018) fordert für gewisse Parkplätze in oder an Gebäuden den Aufbau einer Leitungsinfrastruktur und Ladepunkte für Elektrofahrzeuge. Die Umsetzung in das deutsche Recht wird mit dem Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz - GEIG erfolgen.
Seit Januar 2021 löst die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) die vorausgegangenen Programme zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien in Gebäuden ab. In der ersten Stufe kann ab Januar 2021 beim BAFA die Förderung von Einzelmaßnahmen beantragt werden. Die zweite Stufe startet ab dem 01. Juli 2021.
Energie ist ein bedeutender Kosten- und Erfolgsfaktor. Organisationen mit hohen Energieverbräuchen sind daher gut beraten, sich intensiv mit diesem Thema zu beschäftigen. Der sinnvollste und nachhaltigste Weg ist der Betrieb eines Energiemanagementsystems (EnMS). Dabei handelt es sich um ein genormtes System mit dem Ziel eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses. Damit kann die Energieeffizienz dauerhaft gesteigert werden. Der Energieverbrauch, die CO2-Emissionen und die Energiekosten sinken.
Die weltweit gültige Norm für Energiemanagementsysteme ist die ISO 50001.
Alle Unternehmen, die kein KMU sind, mussten bis zum 05.12.2015 ein Energieaudit entsprechend der EN 16247-1 durchgeführt haben bzw. alternativ ein Energie- oder Umweltmanagementsystem eingeführt haben. Derzeit prüft das BAfA auch den Status von Subfirmierungen und Konzernstrukturen.
Warm soll es sein, aber möglichst ohne den Klimawandel weiter anzuheizen? Zum Glück gibt es heute überzeugende Alternativen zu Öl- und Gasheizungen. Moderne Heizsysteme punkten durch eine verbesserte CO2-Bilanz sowie eine hohe Energieeffizienz – und helfen so auch Heizkosten zu sparen.
Sonnenenergie gibt es zum Nulltarif. Doch die Photovoltaikanlage, um sie zu nutzen, hat ihren Preis. Hohe Investitionskosten haben viele private Hausbesitzer bislang davon abgehalten, ihren eigenen Solarstrom zu produzieren. Eine Alternative ist es, bei spezialisierten Anbietern eine Solaranlage zu mieten. Dadurch wird kein hoher Geldbetrag auf einen Schlag fällig und man muss sich um wenig kümmern. Lesen Sie hier, wie das Ganze abläuft, welche Vorteile es bringt und worauf Sie Mietangebote abklopfen sollten.