Die Bundesregierung hat am 16. August 2023 mit dem Entwurf des Gesetzes für die Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze die Weichen für eine verpflichtende Wärmeplanung in Städten und Gemeinden gestellt. Das Gesetz soll ab 1. Januar 2024 in Kraft treten und sieht vor, dass Großstädte bis 30. Juni 2026 und Gemeinden unter 100.000 Einwohnern bis 30. Juni 2028 Wärmepläne erstellt haben.
Die Erstellung der Wärmepläne durch fachkundige Dienstleister wird bis zu 100 Prozent gefördert, wenn die Förderanträge bis Ende 2023 gestellt sind.
Kommunale Wärmeplanung ist ein wichtiger Baustein für die Energiewende und den Klimaschutz. Sie zeigt auf, wie die Wärmeversorgung von Gebäuden effizient, erneuerbar und klimafreundlich gestaltet werden kann.
Mit unserem Expertenteam, kompetenten Partnern der WEMAG-Unternehmensgruppe sowie den Energiekartografie-Spezialisten von ENEKA begleiten wir Ihre Gemeinde durch den gesamten Prozess.
Unser Expertenteam sitzt in Raben-Steinfeld bei Schwerin und betreut von dort aus schwerpunktmäßig Kunden, Gewerbetreibende und Kommunen innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern. Um eine effiziente und individuell an den Erfordernissen vor Ort orientierte Betreuung zu gewährleisten, bieten wir unsere Unterstützung bei der kommunalen Wärmeplanung nur regional an.
Bei Interesse nehmen Sie als Bürgermeister oder auch Amtsvorsteher gern Kontakt zu uns auf.