Wärmeplanung wird zur kommunalen Pflichtaufgabe

Die Bundesregierung hat am 16. August 2023 mit dem Entwurf des Gesetzes für die Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze die Weichen für eine verpflichtende Wärmeplanung in Städten und Gemeinden gestellt. Das Gesetz soll ab 1. Januar 2024 in Kraft treten und sieht vor, dass Großstädte bis 30. Juni 2026 und Gemeinden unter 100.000 Einwohnern bis 30. Juni 2028 Wärmepläne erstellt haben.  

Die Erstellung der Wärmepläne durch fachkundige Dienstleister wird bis zu 100 Prozent gefördert, wenn die Förderanträge bis Ende 2023 gestellt sind.

Fahrplan für die Wärmewende in Städten und Gemeinden

Kommunale Wärmeplanung ist ein wichtiger Baustein für die Energiewende und den Klimaschutz. Sie zeigt auf, wie die Wärmeversorgung von Gebäuden effizient, erneuerbar und klimafreundlich gestaltet werden kann.

Wir berücksichtigen sowohl die bestehende als auch die zukünftige Wärmeinfrastruktur, den Gebäudebestand, die raumplanerischen Aspekte und die Beteiligung aller relevanten Akteure.

Ulf Schmidt, Geschäftsführer

Beratung und Unterstützung von Anfang an

Mit unserem Expertenteam, kompetenten Partnern der WEMAG-Unternehmensgruppe sowie den Energiekartografie-Spezialisten von ENEKA begleiten wir Ihre Gemeinde durch den gesamten Prozess.

Ein kommunaler Wärmeplan umfasst vier Elemente:

Bestandsanalyse

  • Erhebung des aktuellen Wärmebedarfes/-verbrauches
  • Ermittlung der Treibhausgas-Emissionen 
  • Informationen zu Gebäudetypen und Baualtersklassen 
  • Versorgungsstruktur aus Gas und Wärmenetzen sowie Heizzentralen und Speichern
Energieaudits

Potentialanalyse

  • Ermittlung von Einsparpotentialen für Raumwärme/Warmwasser/Prozesswärme bei Haushalten, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen, Industrie sowie öffentlichen Liegenschaften
  • Erhebung von lokal verfügbaren Potenzialen erneuerbarer Energien und Abwärmepotenzialen
Lastenmanagement

Zielszenario

  • Erstellung eines Szenarios zur Deckung des zukünftigen Wärmebedarfs mit erneuerbaren Energien zur Erreichung einer klimaneutralen Wärmeversorgung
  • Beschreibung der räumlich aufgelösten zukünftigen Versorgungsstruktur im Jahr 2045 mit einem Zwischenziel für 2030 
  • Ermittlung von Eignungsgebieten für Wärmenetze und Einzelversorgung
Klimaschutzkonzept für Kommunen

Wärmewende-Strategie

  • Aufzeigen des Transformationspfades zur Umsetzung des kommunalen Wärmeplans
  • Konzeption von Maßnahmen, Berücksichtigung von Umsetzungsprioritäten und Erstellung eines Zeitplans für die Erreichung der erforderlichen Energieeinsparung und den Aufbau der zukünftigen Energieversorgungsstruktur

Regionaler Fokus unserer Beratung

Unser Expertenteam sitzt in Raben-Steinfeld bei Schwerin und betreut von dort aus schwerpunktmäßig Kunden, Gewerbetreibende und Kommunen innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern. Um eine effiziente und individuell an den Erfordernissen vor Ort orientierte Betreuung zu gewährleisten, bieten wir unsere Unterstützung bei der kommunalen Wärmeplanung nur regional an.

Ihre Gemeinde benötigt Unterstützung bei der kommunalen Wärmeplanung?

Bei Interesse nehmen Sie als Bürgermeister oder auch Amtsvorsteher gern Kontakt zu uns auf.

Bitte nehmen Sie mit mir Kontakt auf
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