Geänderte Bundesförderung für effiziente Gebäude

Zum 1. Januar 2023 gab es wieder neue Anpassungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Daraus ergeben sich nachfolgende Änderungen:

Allgemein

  • Ausweitung des Kreises der Antragberechtigten auf alle Investorengruppen
  • Wiederaufnahme der Förderung von Materialkosten bei Eigenleistungen
  • Verlängerung des maximalen Bewilligungszeitraumes bis 66 Monate
  • Ausgliederung der Neubauförderung aus Richtlinien des BEG

 

Fokus auf Sanierungen

  • Ausweitung und Erhöhung des Wärmepumpen-Bonus
  • Neu: Bonus für serielles Sanieren (SerSan-Bonus) von 15%
  • Einführung der Nachhaltigkeitsklasse für die Sanierung von Wohngebäuden

 

Erhöhung der Effizienzanforderungen

  • Förderung von Wärmepumpen oder Biomasseheizungen nur, wenn das Gebäude danachzu 65% mit erneuerbaren Energien beheizt wird
  • Höhere technische Anforderungen an Wärmepumpen (u.a. Kältemittel, Geräuschemissionen, Nutzungsgrad)
  • Höhere Anforderungen bei Errichtung von Gebäudenetzen; keine Förderung für fossile Brennstoffe, wie zum Beispiel Erdgas
  • Höhere Anforderungen an Biomasseheizungen (u.a. zulässiger Feinstaubausstoß)
  • Brennstoffzellenheizung; Förderung nur bei Betrieb mit grünem Wasserstoff oder Biogas