Der wesentliche Inhalt des Anfang Juni veröffentlichten Gesetzesentwurfs richtet sich auf den Ausbau der leitungsgebundenen Wärmeversorgung über Wärmenetze und deren Dekarbonisierung und der Umstellung der dezentralen Wärmeversorgung von Gebäuden auf erneuerbare Energien, die insbesondere mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erreicht werden soll.
Dafür sollen die Länder verpflichtende Wärmeplanungen von Kommunen einfordern. Diese sollen die Eignung von Wärmenetzgebieten und Gebiete für dezentrale Wärmeversorgung auf Basis einer Bestands- und Potenzialanalyse mit der Maßgabe einer möglichst kosteneffizienten klimaneutralen Versorgung aufzeigen.
Für die Erstellung sollen nur bereits vorhandene Daten genutzt, die z.B. von Netzbetreibern sowie aus Registern und Datenbanken erhoben werden. Eine Auskunftspflicht für Bürgerinnen und Bürger besteht grundsätzlich nicht. Bereits schon erstellte Wärmeplanungen sollen in der Regel anerkannt werden.
Für die Dekarbonisierung der Wärmenetze wurden zwei Stichtage festgelegt:
Zudem müssen Wärmenetzbetreiber für ihr Netze bis zum 31.12.2026 einen Transformations- und Wärmenetzausbauplan vorlegen.