Bundesregierung will Sofortprogramm mit Klimaschutzmaßnahmen im Gebäudesektor beschließen

 

Am 13.07.2022 haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) ein Sofortprogramm mit Klimaschutzmaßnahmen für den Gebäudesektor vorgelegt. Die Notwendigkeit dieses Programms resultiert aus der Überschreitung der zulässigen Jahresemissionsmengen im Gebäudesektor, die durch das Umweltbundesamt (UBA) im Frühjahr 2022 festgestellt wurde.
Von den geplanten Maßnahmen werden sowohl private Haushalte als auch Unternehmen und Kommunen betroffen sein.
 
Welche Maßnahmen sind im Sofortprogramm geplant und was beinhalten sie? In der nachfolgenden Auswahl geben wir dazu einen Einblick:
 
  • Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)
    • U.a. soll gesetzlich festgeschrieben werden, dass ab 01.01.2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll.
    • Geplant ist weiterhin, dass der Neubaustandard ab 2025 an den EH40-Standard angeglichen wird.
    • Für gewerbliche Neubauten ist eine  Solarpflicht geplant, im privaten Neubau sollen Solardächer (für geeignete Dächer) die Regel werden.
  • Weiterentwicklung der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
    • Die BEG EM soll weiterentwickelt sowie neuausgerichtet werden und dabei die Vorgaben des GEG begleiten.
    • Im Fokus stehen dabei insbesondere Anreize für  umfangreichere Sanierungen von Bestandsgebäuden.
  • Optimierung bestehender Heizungssysteme
    • Das bezieht sich v.a. auf den hydraulischen Abgleich zur Optimierung des Heizungsverteilsystems und der Heizungseinstellungen.
    • Für signifikante Einsparungen werden derzeit verschiedene Umsetzungsoptionen erarbeitet und geprüft.
  • Neues Energieeffizienzgesetz (EnEfG)
    • Mit diesem Gesetz soll sektorenübergreifend der rechtlich Rahmen zur Steigerung der Energieeffizienz geschaffen werden.
    • Es beinhaltet u.a.:
      • Künftige Pflicht zur Einführung eines Energiemanagementsystems (EMS) oder Umweltmanagementsystems (UMS) für Unternehmen mit einem  jährlichem Energieverbrauch >10 GWh,
      • Energieauditpflicht für KMU mit einem jährlichem Energieverbrauch >2,78 GWh,
      • Neue Rechenzentren: Verpflichtung zur Einhaltung von Mindeststandards bei Energieeffizienz und Abwärmenutzung von mindestens 30%,
      • Rechenzentren: Pflicht zur Einführung von EMS oder UMS; Pflicht zur Validierung und Zertifizierung dieser Systeme für Rechenzentren ab einer Gesamtanschlussleistung > 1 MW, bei öffentlichen Rechenzentren > 100 kW.
Für weiterführende Informationen besuchen Sie die Seiten des BMWK oder BMWSB.