Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - Teil 2 gestartet

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurden die unterschiedlichen Bundesförderprogramme für die energetische Gebäudeförderung zusammengeführt und vereinfacht. Seit Januar 2021 konnten Anträge für energetische Einzelmaßnahmen gestellt werden, seit 01. Juli 2021 nun auch für ganze Gebäude (Neubau oder Sanierung).
 
Grundsätzlich enthält die neue Bundesförderung nur noch drei Teilprogramme: Wohngebäude (BEG WG), Nichtwohngebäude (BEG NWG) und Einzelmaßnahmen (BEG EM). Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Kommunen und Unternehmen.
Die BEG EM wird als Zuschussvariante beim BAFA beantragt, die BEG NWG und BEG WG (Zuschuss- und Kreditvariante) sowie die BEG EM in der Kreditvariante wird bei der KfW beantragt. Ab 2023 erfolgt die Förderung für alle Programme in der Zuschussvariante beim BAFA  und bei der Kreditvariante (mit Tilgungszuschuss) bei der KfW.
Die BEG ersetzt die bestehenden Programme zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich – darunter das CO2-Gebäudesanierungsprogramm (Programme Energieeffizient Bauen und Sanieren), das Programm zur Heizungsoptimierung (HZO), das Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) und das Marktanreizprogramm zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP).
 
Die Programmnummern bei der KfW lauten wie folgt:
 
  • 261 / 262 / 461– Privathaushalte
  • 263 / 463 – Unternehmen
  • 264 /464 – öffentliche Einrichtungen

 

Weitere Informationen zum neuen BEG finden Sie unter www.bafa.de/beg bzw. www.kfw.de

Wir unterstützen Sie gerne bei der Ermittlung und Antragsstellung. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf!

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