Start der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Seit Januar 2021 löst die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) die vorausgegangenen Programme zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien in Gebäuden ab. In der ersten Stufe kann ab Januar 2021 beim BAFA die Förderung von Einzelmaßnahmen beantragt werden. Die zweite Stufe startet ab dem 01. Juli 2021.
 

Welche Einzelmaßnahmen sind förderfähig?

Grundsätzlich besteht das neue BEG aus drei Teilprogrammen: Einzelmaßnahmen (BEG EM), Wohngebäude (BEG WG) und Nichtwohngebäude (BEG NWG).
Mit dem Start der BEG EM werden u.a. folgende Einzelmaßnahmen in Bestandsgebäuden (Wohn- und Nichtwohngebäuden) mit einem Zuschuss in folgender Höhe gefördert:
 
  • Anlagentechnik, ausgenommen Heizung (20 %)
  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (20 %)
  • Anlagen zur Wärmeerzeugung (20-45 % Heizungstechnik; 30-45 % Anschluss an ein Wärmenetz)
  • Heizungsoptimierung (20 %)
Antragsberechtigt sind unter anderem Privatpersonen, Kommunen und Unternehmen. Eine wichtige Neuerung ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten bei der Beantragung von Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und/oder Anlagentechnik (außer Heizung). Weitere Informationen zum BEG sind unter www.bafa.de/beg zu finden.